Auch: Ratsbegehren Bürgerentscheid
Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren (auch Ratsbegehren oder Bürgerentscheid) kann die Bevölkerung über eine Sachfrage abstimmen. Das Bürgerbegehren kann, wie der Name sagt, von Bürgerinnen und Bürgern angestoßen werden (gemäß §21 GemO BW). Auch der Gemeinderat kann die Abstimmung über eine Sachfrage an die Bürgerschaft übertragen (Ratsbegehren). Die Abstimmung hat das Gewicht eines Gemeinderatsbeschlusses.