Bürgerbegehren

Breitschwerd

Auch: Ratsbegehren Bürgerentscheid

Nach einem erfolg­rei­chen Bürgerbegehren (auch Ratsbegehren oder Bürgerentscheid) kann die Bevölkerung über eine Sachfrage abstim­men. Das Bürgerbegehren kann, wie der Name sagt, von Bürgerinnen und Bürgern ange­sto­ßen wer­den (gemäß §21 GemO BW). Auch der Gemeinderat kann die Abstimmung über eine Sachfrage an die Bürgerschaft über­tra­gen (Ratsbegehren). Die Abstimmung hat das Gewicht eines Gemeinderatsbeschlusses.

Formelle Beteiligung Icon für die Beteiligungsstufe Mitbestimmung Icon für eine Bürgerbeteiligung, die von der Bürgerschaft initiiert wurde   Icon für eine Bürgerbeteiligung, die von der Verwaltung initiiert wurde