Einwohnerantrag

Amelie Krafft

Mit dem Instrument des Einwohnerantrags wird der Bürgerschaft die Möglichkeit gege­ben, die Behandlung einer bestimm­ten Gemeindeangelegenheit durch den Gemeinderat her­bei­zu­füh­ren. Die Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderats bzw. des zustän­di­gen beschlie­ßen­den Ausschusses bleibt unbe­rührt. Der Einwohnerantrag muss eine Angelegenheit behan­deln, für die die Gemeinde und damit der Gemeinderat zustän­dig ist.

Entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung muss der Einwohnerantrag von 1,5 Prozent aller Einwohnenden mit Hauptwohnsitz in Ludwigsburg ab dem 16. Lebensjahr unter­schrie­ben sein (die­se müs­sen seit min­des­tens drei Monaten in Ludwigsburg gemel­det sein). Dies ent­spricht einem Quorum von 1.192 Personen.