Mit dem Instrument des Einwohnerantrags wird der Bürgerschaft die Möglichkeit gegeben, die Behandlung einer bestimmten Gemeindeangelegenheit durch den Gemeinderat herbeizuführen. Die Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderats bzw. des zuständigen beschließenden Ausschusses bleibt unberührt. Der Einwohnerantrag muss eine Angelegenheit behandeln, für die die Gemeinde und damit der Gemeinderat zuständig ist.
Entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung muss der Einwohnerantrag von 1,5 Prozent aller Einwohnenden mit Hauptwohnsitz in Ludwigsburg ab dem 16. Lebensjahr unterschrieben sein (diese müssen seit mindestens drei Monaten in Ludwigsburg gemeldet sein). Dies entspricht einem Quorum von 1.192 Personen.