Unzulässiges Schild: Nach StVO darf eine Verkehrsbehörde den Verkehr nicht ohne Grund vermeidbar beeinträchtigen. Dies ist hier geschehen: an einer übersichtlichen Einmündung ist zugunsten des Busverkehrs die Vorfahrt geändert worden. Das ist okay. Aber dazu hätten für die untergeordnete Zufahrt Vorfahrt-Achten-Schilder aufgestellt werden können. Die fälschlicher Weise angeordneten Stopp-Schilder zwingen nun alle Auto- und Radfahrenden aus dieser Richtung zum Halt, auch wenn weit und breit kein Bus oder sonstiges Fahrzeug zu sehen ist. Die Entscheidung ist unangemessen. Ich bitte um Änderung zur Vermeidung unnötiger Abgas- und Lärmbelästigungen noch vor dem Jahr 2030.