Basisinfos Bürgerbeteiligung
Wissenswertes zum Stichwort Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist nicht gleich Bürgerbeteiligung. Untenstehend finden Sie einen groben Überblick über die unterschiedlichen Formen. Neben einer kurzen Beschreibung haben wir für jede Form ein Symbol eingefügt. Diese Symbole finden Sie dann auch in unserer A – Z Übersicht wieder. Damit sehen Sie auf einen Blick um welche Form von Beteiligung es sich handelt. Ist es lediglich eine Informationsveranstaltung? Oder kann ich mich aktiv mit meinen Ideen einbringen?
Art der Beteiligung
Die formelle Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf kommunaler Ebene geschieht das häufig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Instrumente der formellen Beteiligung sind zum Beispiel die Information der Bevölkerung, die Auslage von Plänen und die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Auch der eingangs erwähnte Bürgerentscheid ist der formellen Beteiligung zuzuordnen, da das Vorgehen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid klar in der Gemeindeordnung (§21 GemO) gesetzlich geregelt ist. Meistens sind bei formeller Bürgerbeteiligung zeitliche Fristen zu beachten.
Zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung in Ludwigsburg auf der städtischen Homepage.
Im Gegensatz dazu ist die informelle Bürgerbeteiligung in aller Regel freiwillig, d.h. die Kommune muss sie eigentlich nicht durchführen. Der Vorteil der informellen Beteiligung besteht aber darin, dass zum Beispiel eine sehr große Methodenvielfalt gegeben ist (Planungszellen, World Café, Fish Bowl Formate, uvm.) und dass meist keine zeitlichen Fristen vorliegen.
Dadurch kann ein viel direkterer Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern hergestellt werden. Schnell wird dann klar, wo der Schuh drückt.
Intensität der Beteiligung
Die niedrigste Intensitätsstufe ist die Information. Hierbei geht es primär darum, die Bürgerschaft über bestimmte Vorhaben und Projekte zu informieren.
Zwar gibt es im Anschluss von Informationsveranstaltungen häufig auch die Möglichkeit, seine Meinung zu äußern und manche Fragen zu diskutieren, aber das steht nicht im Mittelpunkt.
Unter Beteiligung fassen wir an dieser Stelle die Intensitätsstufen Konsultation und Kooperation zusammen. Im Gegensatz zu reiner Information können sich Bürgerinnen und Bürger hier aktiv einbringen. In welcher Form das geschieht, hängt maßgeblich vom jeweiligen Projekt ab.
Gängige Methoden, die in Ludwigsburg regelmäßig stattfinden sind sogenannte World‑, oder Work Cafés, Stadteilspaziergänge oder digitale Umfragen und Ideenpinnwände hier auf meinLB. Ziel von Beteiligung ist es, die Planungen zu verbessern. Am Ende entscheidet dann der Gemeinderat.
Mitbestimmung findet zum Beispiel bei einem Bürgerentscheid statt. Wir sprechen auf meinLB von Mitbestimmung, wenn die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Bürgerbeteiligung von der Politik verbindlich umgesetzt werden muss.
Zu beachten ist, dass der Begriff Mitbestimmung natürlich auch viel breiter verstanden werden kann und es neben der Mitbestimmung als Bürgerin in einem Beteiligungsverfahren wie einem Bürgerentscheid auch ganz viele andere Möglichkeiten in der Stadt gibt, diese mitzugestalten. Zu diesen Möglichkeiten gehört die Mitarbeit im Gemeinderat, in einer Bürgerinitiative oder Mitgestaltung mit Hilfe der Stadtteilbudgets.
Anstoß der Beteiligung
In den meisten Fällen wird Bürgerbeteiligung von der Verwaltung in die Wege geleitet. In unserem Symbol wird dies durch den Pfeil nach rechts dargestellt. MeinLB ist die zentrale Plattform für Beteiligungsprojekte, die von der Stadt angestoßen werden.
Beteiligung kann aber auch aus der Bürgerschaft angeregt, bzw. eingefordert werden (Pfeil nach links). Zum Beispiel bei einem Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid.