Basisinfos Bürgerbeteiligung

Wissenswertes zum Stichwort Bürgerbeteiligung

Bürger in einen Workshop

Bürgerbeteiligung ist nicht gleich Bürgerbeteiligung. Untenstehend fin­den Sie einen gro­ben Überblick über die unter­schied­li­chen Formen. Neben einer kur­zen Beschreibung haben wir für jede Form ein Symbol ein­ge­fügt. Diese Symbole fin­den Sie dann auch in unse­rer A – Z Übersicht wie­der. Damit sehen Sie auf einen Blick um wel­che Form von Beteiligung es sich han­delt. Ist es ledig­lich eine Informationsveranstaltung? Oder kann ich mich aktiv mit mei­nen Ideen einbringen? 

Art der Beteiligung


Icon formelle Bürgerbeteiligung

Die for­mel­le Bürgerbeteiligung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Auf kom­mu­na­ler Ebene geschieht das häu­fig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Instrumente der for­mel­len Beteiligung sind zum Beispiel die Information der Bevölkerung, die Auslage von Plänen und die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Auch der ein­gangs erwähn­te Bürgerentscheid ist der for­mel­len Beteiligung zuzu­ord­nen, da das Vorgehen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid klar in der Gemeindeordnung (§21 GemO) gesetz­lich gere­gelt ist. Meistens sind bei for­mel­ler Bürgerbeteiligung zeit­li­che Fristen zu beachten.

Zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung in Ludwigsburg auf der städ­ti­schen Homepage.




Icon informelle Bürgerbeteiligung

Im Gegensatz dazu ist die infor­mel­le Bürgerbeteiligung in aller Regel frei­wil­lig, d.h. die Kommune muss sie eigent­lich nicht durch­füh­ren. Der Vorteil der infor­mel­len Beteiligung besteht aber dar­in, dass zum Beispiel eine sehr gro­ße Methodenvielfalt gege­ben ist (Planungszellen, World Café, Fish Bowl Formate, uvm.) und dass meist kei­ne zeit­li­chen Fristen vorliegen.

Dadurch kann ein viel direk­te­rer Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern her­ge­stellt wer­den. Schnell wird dann klar, wo der Schuh drückt.




Intensität der Beteiligung


Icon Information

Die nied­rigs­te Intensitätsstufe ist die Information. Hierbei geht es pri­mär dar­um, die Bürgerschaft über bestimm­te Vorhaben und Projekte zu informieren.

Zwar gibt es im Anschluss von Informationsveranstaltungen häu­fig auch die Möglichkeit, sei­ne Meinung zu äußern und man­che Fragen zu dis­ku­tie­ren, aber das steht nicht im Mittelpunkt.

 




Icon Beteiligung

Unter Beteiligung fas­sen wir an die­ser Stelle die Intensitätsstufen Konsultation und Kooperation zusam­men. Im Gegensatz zu rei­ner Information kön­nen sich Bürgerinnen und Bürger hier aktiv ein­brin­gen. In wel­cher Form das geschieht, hängt maß­geb­lich vom jewei­li­gen Projekt ab.

Gängige Methoden, die in Ludwigsburg regel­mä­ßig statt­fin­den sind soge­nann­te World‑, oder Work Cafés, Stadteilspaziergänge oder digi­ta­le Umfragen und Ideenpinnwände hier auf meinLB. Ziel von Beteiligung ist es, die Planungen zu ver­bes­sern. Am Ende ent­schei­det dann der Gemeinderat.

 




Icon Mitbestimmung

Mitbestimmung fin­det zum Beispiel bei einem Bürgerentscheid statt. Wir spre­chen auf meinLB von Mitbestimmung, wenn die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Bürgerbeteiligung von der Politik ver­bind­lich umge­setzt wer­den muss.

Zu beach­ten ist, dass der Begriff Mitbestimmung natür­lich auch viel brei­ter ver­stan­den wer­den kann und es neben der Mitbestimmung als Bürgerin in einem Beteiligungsverfahren wie einem Bürgerentscheid auch ganz vie­le ande­re Möglichkeiten in der Stadt gibt, die­se mit­zu­ge­stal­ten. Zu die­sen Möglichkeiten gehört die Mitarbeit im Gemeinderat, in einer Bürgerinitiative oder Mitgestaltung mit Hilfe der Stadtteilbudgets.

 




Anstoß der Beteiligung


Icon Mitbestimmung

In den meis­ten Fällen wird Bürgerbeteiligung von der Verwaltung in die Wege gelei­tet. In unse­rem Symbol wird dies durch den Pfeil nach rechts dar­ge­stellt. MeinLB ist die zen­tra­le Plattform für Beteiligungsprojekte, die von der Stadt ange­sto­ßen werden.

 




Icon Mitbestimmung

Beteiligung kann aber auch aus der Bürgerschaft ange­regt, bzw. ein­ge­for­dert wer­den (Pfeil nach links). Zum Beispiel bei einem Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid.