Oft gestellte Fragen 

Eine Stadt oder eine Gemeinde kann ein Gebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch durch Beschluss förm­lich als Sanierungsgebiet fest­le­gen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städ­te­bau­li­cher Missstände wesent­lich ver­bes­sert oder umge­stal­tet wird.

Ein wich­ti­ges Ziel eines Sanierungsverfahrens ist nicht nur die Aufwertung des öffent­li­chen Raumes, son­dern auch die Verbesserung der Gebäudesubstanz und Wohnverhältnisse vor Ort. Hier sind die pri­va­ten Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer gefragt, denn nur durch deren Mitwirkung kann die­ses Sanierungsziel erreicht werden.

Um die erfor­der­li­che Mitwirkungsbereitschaft vor Ort zu wecken und zu unter­stüt­zen bie­tet die Stadt Ludwigsburg im Rahmen der bun­des- und lan­des­recht­li­chen Bestimmungen finan­zi­el­le Hilfen (Förderung) an.

Die häufigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Es wird zwi­schen der direk­ten Förderung durch einen Ordnungsmaßnahmen- (= Abbruch) / oder einem Modernisierungsvertrag mit der Stadt Ludwigsburg und indi­rek­ten Förderung durch die erhöh­te steu­er­li­che Abschreibung gemäß § 7h EStG unter­schie­den. Der direk­te Zuschuss für eine Modernisierung beträgt im Regelfall 20 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten (ver­ge­be­ne Leistungen, Material und Eigenleistung). Den Förderhöchstbetrag hat die Stadt Ludwigsburg auf 50.000 € fest­ge­setzt. Der direk­te Zuschuss für eine Ordnungsmaßnahme beträgt im Regelfall 100 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten, höchs­tens 20.000 €.

Oft gestell­te Fragen 

Eine Stadt oder eine Gemeinde kann ein Gebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch durch Beschluss förm­lich als Sanierungsgebiet fest­le­gen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städ­te­bau­li­cher Missstände wesent­lich ver­bes­sert oder umge­stal­tet wird.
Ein wich­ti­ges Ziel eines Sanierungsverfahrens ist nicht nur die Aufwertung des öffent­li­chen Raumes, son­dern auch die Verbesserung der Gebäudesubstanz und Wohnverhältnisse vor Ort. Hier sind die pri­va­ten Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer gefragt, denn nur durch deren Mitwirkung kann die­ses Sanierungsziel erreicht werden.
Um die erfor­der­li­che Mitwirkungsbereitschaft vor Ort zu wecken und zu unter­stüt­zen bie­tet die Stadt Ludwigsburg im Rahmen der bun­des- und lan­des­recht­li­chen Bestimmungen finan­zi­el­le Hilfen (Förderung) an.

Baustelle 

Lebensraum 

setREVStartSize({c: 'rev_slider_100_1',rl:[1240,1240,1240,480],el:[1221,1221,1221,700],gw:[1200,1200,1200,480],gh:[1221,1221,1221,700],type:'standard',justify:'',layout:'fullwidth',mh:"0"});
var revapi100,
tpj;
func­tion revinit_revslider1001() {
jQuery(function() {
tpj = jQuery;
revapi100 = tpj("#rev_slider_100_1");
if(revapi100==undefined || revapi100.revolution == undefined){
revslider_showDoubleJqueryError("rev_slider_100_1");
}else{
revapi100.revolution({
duration:"300ms",
visibilityLevels:"1240,1240,1240,480",
gridwidth:"1200,1200,1200,480",
gridheight:"1221,1221,1221,700",
perspective:600,
perspectiveType:"local",
editorheight:"1221,700,700,700",
responsiveLevels:"1240,1240,1240,480",
progressBar:{disableProgressBar:true},
navigation: {
onHoverStop:false
},
parallax: {
levels:[1,2,3,4,5,6,7,8,12,16,47,48,49,50,51,55],
type:"mousescroll",
origo:"slidercenter"
},
fallbacks: {
allowHTML5AutoPlayOnAndroid:true
},
});
var ua = window.navigator.userAgent;
var msie = ua.indexOf("MSIE ");

if(msie > 0 || !!navigator.userAgent.match(/Trident.*rv\:11\./) || ('CSS' in win­dow && 'sup­ports' in window.CSS && !window.CSS.supports('mix-blend-mode', 'screen'))) {

var bgColor = 'rgba(245, 245, 245, 0.5)';
//jQuery('.rev_slider .rs-layer[data-blendmode]').removeAttr('data-blendmode').css('background', bgColor);
jQuery('.rev_slider .rs-layer.tp-blendvideo[data-blendmode]').remove();
}
}

if(typeof RevSliderBeforeAfter !== "unde­fi­ned") {
RevSliderBeforeAfter(tpj, revapi100, {
arrowStyles: {
leftIcon: "fa-caret-left",
rightIcon: "fa-caret-right",
topIcon: "fa-caret-up",
bottomIcon: "fa-caret-down",
size: "50",
color: "#eac000",
bgColor: "trans­pa­rent",
spa­cing: "10",
pad­ding: "0",
borderRadius: "0"
},
dividerStyles: {
width: "1",
color: "rgba(255, 255, 255, 0.5)"
},
onClick: {
time: "900ms",
easing: "power2.out"
},
cur­sor: "move",
carou­sel: false
});
}

});
} // End of RevInitScript
var once_revslider1001 = false;
if (document.readyState === "loa­ding") {document.addEventListener('readystatechange',function() { if((document.readyState === "inter­ac­ti­ve" || document.readyState === "com­ple­te") && !once_revslider1001 ) { once_revslider1001 = true; revinit_revslider1001();}});} else {once_revslider1001 = true; revinit_revslider1001();}

var htmlDivCss = unescape(".tp-whiteshadow%20%7B%20%0A%20%20text-shadow%3A%20–2px%201px%20white%2C%20%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–3px%202px%20white%2C%20%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–4px%203px%20white%2C%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–5px%204px%20white%2C%20%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–6px%205px%20white%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–7px%206px%20white%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–8px%207px%20white%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–9px%208px%20white%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–10px%209px%20white%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–11px%2010px%20white%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–12px%2011px%20white%3B%0A%7D%0A.tp-blackshadow%20%7B%20%0A%20%20text-shadow%3A%20–2px%201px%20%23222%2C%20%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–3px%202px%20%23222%2C%20%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–4px%203px%20%23222%2C%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–5px%204px%20%23222%2C%20%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–6px%205px%20%23222%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–7px%206px%20%23222%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–8px%207px%20%23222%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–9px%208px%20%23222%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–10px%209px%20%23222%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–11px%2010px%20%23222%2C%0A%20%20%20%20%20%20%20%20%20%20–12px%2011px%20%23222%3B%0A%7D");
var htmlDiv = document.getElementById('rs-plugin-settings-inline-css');
if(htmlDiv) {
htmlDiv.innerHTML = htmlDiv.innerHTML + htmlDivCss;
}else{
var htmlDiv = document.createElement('div');
htmlDiv.innerHTML = '' + htmlDivCss + '';
document.getElementsByTagName('head')[0].appendChild(htmlDiv.childNodes[0]);
}

Die häu­figs­ten Fragen und Antworten im Überblick:

▸ Welche Arten von Förderungen gibt es im Sanierungsgebiet?

Es wird zwi­schen der direk­ten Förderung durch einen Ordnungsmaßnahmen- (= Abbruch) / oder einem Modernisierungsvertrag mit der Stadt Ludwigsburg und indi­rek­ten Förderung durch die erhöh­te steu­er­li­che Abschreibung gemäß § 7h EStG unter­schie­den. Der direk­te Zuschuss für eine Modernisierung beträgt im Regelfall 20 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten (ver­ge­be­ne Leistungen, Material und Eigenleistung). Den Förderhöchstbetrag hat die Stadt Ludwigsburg auf 50.000 € fest­ge­setzt. Der direk­te Zuschuss für eine Ordnungsmaßnahme beträgt im Regelfall 100 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten, höchs­tens 20.000 €.

▸ Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der Eigentümer trägt die Kosten der Maßnahme, der Zuschuss wird nach Feststellung der ver­trags­ge­mä­ßen Fertigstellung und Vorlage der Rechnungen ausgezahlt. 

▸ Wie hoch ist die Förderung bei einer umfas­sen­den Modernisierung?

Die Höhe des vor­aus­sicht­li­chen maxi­ma­len Zuschusses wird auf der Grundlage des detail­lier­ten Maßnahmenprogramms sowie der Kostenschätzung für die durch­zu­füh­ren­den Maßnahmen auf Grund von Angeboten für die ein­zel­nen Gewerke oder einer Kostenberechnung ermittelt.
Die Förderung wird als Baukostenzuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt im Regelfall 20 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten (ver­ge­be­ne Leistungen, Material und Eigenleistung). Den Förderhöchstbetrag hat die Stadt Ludwigsburg auf 50.000 € festgesetzt. 

▸ Ich möch­te mein Objekt im Sanierungsgebiet moder­ni­sie­ren. Welche Voraussetzungen müs­sen für die Förderung erfüllt sein?

Förderfähig ist nur die Instandsetzung eines Gebäudes, also die Modernisierung eines Gebäudes, wel­che den Wert des Gebäudes nach­hal­tig erhö­hen soll. Eine Instandhaltung ist nicht för­der­fä­hig. Reparaturen die­nen zum Erhalt des Gebrauchs. Eine umfas­sen­de Modernisierungsmaßnahme umfasst mind. 2–3 Gewerke (z.B. Heizungserneuerung, Dachdämmung, Fassadendämmung und ‑Gestaltung, Erneuerung der sani­tä­ren Anlagen oder der Elektrik) und erfüllt die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) sowie die Wärmegesetze des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG). Voraussetzung für die Förderung pri­va­ter Modernisierungsmaßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungsvertrags mit der Stadt Ludwigsburg. Erst wenn die­ser von bei­den Seiten unter­schrie­ben ist, kann mit der Beauftragung und Durchführung der Maßnahme begon­nen werden.
Alle Maßnahmen, die zuvor beauf­tragt oder durch­ge­führt wur­den, sind nicht förderfähig! 

▸ Was ist eine Ordnungsmaßnahme und wie hoch ist die Förderung?

Ordnungsmaßnahmen im Sinne die­ser Richtlinien sind bau­li­che und sons­ti­ge Maßnahmen, die der Freilegung von Grundstücken die­nen (zum Beispiel Abbruch bau­li­cher Anlagen).
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt im Regelfall 100 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten, höchs­tens 20.000 €. Zur Ermittlung der Zuschusshöhe sind drei Kostenangebote von ver­schie­de­nen Firmen oder Handwerkern einzuholen.
Voraussetzung für die Förderung pri­va­ter Ordnungsmaßnahmen ist der Abschluss eines Ordnungsmaßnahmensvertrags mit der Stadt Ludwigsburg. Erst wenn die­ser von bei­den Seiten unter­schrie­ben ist, kann mit der Beauftragung und Durchführung der Maßnahme begon­nen werden.
Alle Maßnahmen, die zuvor beauf­tragt oder durch­ge­führt wur­den, sind nicht förderfähig! 

▸ Wer kann Sanierungszuschüsse bekommen?

Empfängerin oder Empfänger der Förderung ist die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, ‑teil­ei­gen­tü­me­rin oder –teil­ei­gen­tü­mer bezie­hungs­wei­se die oder der Erbbauberechtigte. 

▸ Wie groß ist der Zuschussanteil der Stadt bei einer Maßnahme im Sanierungsgebiet?

Der direk­te Zuschuss für eine Modernisierung beträgt im Regelfall 20 % der för­der­fä­hi­gen Kosten (ver­ge­be­ne Leistungen, Material und Eigenleistung). Der aus­ge­zahl­te Zuschuss wird zu 60% aus Landes- / Bundesmitteln bezu­schusst. Den Rest trägt die Stadt. 

▸ Im Grundbuch steht ein Sanierungsvermerk. Was bedeu­tet das?

Durch die­sen Beschluss bekom­men alle im Sanierungsgebiet lie­gen­den Grundstücke einen soge­nann­ten Sanierungsvermerk.
Sanierungsvermerke im Grundbuch sind nichts Außergewöhnliches. Allein in Ludwigsburg gibt es aktu­ell neun förm­lich fest­ge­leg­te Sanierungsgebiete. Alle inner­halb die­ser Gebiete gele­ge­nen Grundstücke haben einen sol­chen Vermerk.
Dies hat zur Folge, dass sämt­li­che Rechtsvorgänge (zum Beispiel Kauf- oder Pachtverträge, Grundschuld) nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) geneh­mi­gungs­pflich­tig sind. Dies gilt auch für Gebäudeabbrüche im Sanierungsgebiet.
Wird die Sanierungssatzung (wie­der­um durch Gemeinderatsbeschluss) auf­ge­ho­ben, so wer­den die Vermerke auf Ersuchen der Sanierungsstelle wie­der gelöscht.

▸ Ich möch­te ein Objekt im Sanierungsgebiet kau­fen. Muss ich mit zusätz­li­chen sanie­rungs­be­ding­ten Kosten rech­nen? (Ausgleichsbeiträge)

Da alle lau­fen­den Sanierungsverfahren der Stadt Ludwigsburg der­zeit im soge­nann­ten ver­ein­fach­ten Verfahren durch­ge­führt wer­den, ent­ste­hen für die Eigentümer kei­ne Ausgleichsbeträge (sanie­rungs­be­ding­te Bodenwertsteigerungen).

▸ Mein Gebäude liegt knapp neben dem aus­ge­wie­se­nen Sanierungsgebiet. Kann hier eine Ausnahme gemacht werden?

Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets wur­de auf­grund von Missständen und Mängeln ent­spre­chend fest­ge­legt und kann nicht auf­grund von Einzelinteressen erwei­tert werden.zum ersten Preis