Oft gestellte Fragen
Eine Stadt oder eine Gemeinde kann ein Gebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
Ein wichtiges Ziel eines Sanierungsverfahrens ist nicht nur die Aufwertung des öffentlichen Raumes, sondern auch die Verbesserung der Gebäudesubstanz und Wohnverhältnisse vor Ort. Hier sind die privaten Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer gefragt, denn nur durch deren Mitwirkung kann dieses Sanierungsziel erreicht werden.
Um die erforderliche Mitwirkungsbereitschaft vor Ort zu wecken und zu unterstützen bietet die Stadt Ludwigsburg im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen finanzielle Hilfen (Förderung) an.